<aside> 💡 Einblicke in die Honorarabrechnung: Damit Du dich gut zurecht findest auf der zugegeben manchmal etwas kompliziert wirkenden Rechnung einer Steuerkanzlei, möchten wir Dir in diesem Artikel ganz transparent die einzelnen Posten einer solchen Rechnung erklären.

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Beispiel für eine Rechnung von DEIN Digitaler Steuerberater:

ERKLÄRVIDEO von einem Steuerberaterkollegen 👉

Gebührenrechnung Steuerberater nach StBVV verstehen lernen

Anhand obigem Erklärvideo zu einer Musterrechnung möchten wir Dir den Aufbau und die Besonderheiten näherbringen:

  1. Überschrift: Hier steht meistens "Rechnung" oder "Honorarrechnung".
  2. Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.
  3. Rechnungsnummer: Eine eindeutige Nummer unter welcher die Rechnung in der Buchhaltung der Steuerkanzlei erfasst wird.
  4. Name und Anschrift: Hier wird der Name und die Adresse des Kunden bzw. der Kundin angegeben, für den/die die Steuerkanzlei tätig geworden ist.
  5. Leistungsbeschreibung: Hier wird detailliert aufgeführt, welche Leistungen erbracht wurden. Das können z.B. Buchführung, Steuerberatung, Jahresabschluss oder die Erstellung von Steuererklärungen sein.
  6. Honorar: Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden hier aufgelistet. Je nachdem, welche Vereinbarungen zwischen Steuerkanzlei und Mandant*in getroffen wurden, kann das Honorar entweder nach Gegenstandswert, Pauschal oder nach Stunden abgerechnet werden.
  7. Umsatzsteuer: Falls die Steuerkanzlei umsatzsteuerpflichtig ist, wird hier der entsprechende Betrag aufgeführt.
  8. Gesamtbetrag: Hier wird der Gesamtbetrag aus Honorar und Umsatzsteuer ausgewiesen.
  9. Zahlungsbedingungen: Hier werden die Zahlungsmodalitäten, wie z.B. Zahlungsziel und Bankverbindung, aufgeführt.
  10. Schlussformel: Hier steht meistens "Mit freundlichen Grüßen" oder ähnliches.

Die StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) regelt die Vergütung von Steuerberatern. Dabei werden verschiedene Gebührentatbestände unterschieden, die je nach Art und Umfang der Leistung des Steuerberaters zur Anwendung kommen können. Hier sind einige der möglichen Gebührentatbestände nach der StBVV:

  1. Beratungsgebühr: Diese Gebühr wird für die Beratung und Auskunftserteilung des Steuerberaters erhoben. Sie wird nach Zeit- oder Gegenstandswerten berechnet.